ITIN-Antragsleitfaden

CP565-Bescheid verloren? ITIN-Zuteilung nachweisen

Der CP565-Bescheid bestätigt die Zuteilung oder Erneuerung einer ITIN durch den IRS. Der Verlust des Briefes löscht die Nummer nicht, eine neue Bestätigung kann jedoch eine Anfrage erfordern.

Wenn das CP565-Schreiben fehlt

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Was bestätigt CP565?

Der IRS versendet CP565 nach Zuteilung oder Erneuerung einer ITIN. Das Schreiben nennt Nummer und Namen für Steuerzwecke. Es begründet weder eine Arbeitserlaubnis noch einen Einwanderungsstatus.

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Vorhandene Unterlagen prüfen

Suchen Sie das ursprüngliche Schreiben und gespeicherte Steuerkorrespondenz. Senden Sie beim ersten Kontakt keine vollständige ITIN oder Passkopie. Ein verlorener Brief bedeutet nicht, dass die Nummer abgelaufen ist.

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Den IRS wegen des fehlenden Schreibens kontaktieren

Der IRS empfiehlt, sich bei fehlendem CP565 an die Behörde zu wenden. Identität, Nummer und aktuelle Postanschrift müssen möglicherweise bestätigt werden. Es gibt Kontaktmöglichkeiten aus dem Ausland.

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Ist eine Zweitschrift möglich?

Die IRS-Publikation 4520 beschreibt doppelte CP565-Bescheide etwa bei Nichtzustellung oder bestimmten Namens- und Adressänderungen. Ein automatischer Download oder eine garantierte Ausstellung ist das nicht.

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Bei geänderter Anschrift

Prüfen Sie die beim IRS gespeicherte Adresse. Eine Änderung kann Formular 8822 oder ein anderes anerkanntes Verfahren erfordern, zusätzlich zur Anfrage zum fehlenden Bescheid.

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Hilfe bei der Anfrage

Wir unterstützen bei Unterlagen, Adressdaten und der Vorbereitung der Anfrage. Umfang und Vergütung werden vorher geklärt; Ausstellung und Fristen bestimmt der IRS.

Häufige Fragen

Wird meine ITIN durch den Verlust von CP565 ungültig?

Nein. Der Verlust des Briefes beendet die Nummer nicht.

Sind CP565 und EIN-Schreiben 147C dasselbe?

Nein. CP565 betrifft eine ITIN; 147C dient der EIN-Bestätigung.

Kann eine Zweitschrift garantiert werden?

Nein. Über weitere Bescheide entscheidet der IRS.

CAA ITIN Service

Beschreiben Sie Ihren Fall

Schreiben Sie eine kurze E-Mail mit Steuerzweck und vorhandenen Unterlagen. Senden Sie beim Erstkontakt keine Passkopie.

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